Spart euch die Kirche ! Warum ? Sie tut doch soviel Gutes! Irrtum! Die öffentlichen Sozialleistungen der Kirchen werden zu fast 100 Prozent von der Allgemeinheit - von uns allen! – finanziert. Zu den ca. 45 Mrd. Euro, die das kostet, tragen die Kirchen nur wenige Prozent bei. So, wie sie übrigens auch aus der Kirchensteuer (ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr) bestenfalls schlappe 5 Prozent für soziale Zwecke ausgeben. Wer schlau ist, fällt auf diese uralte Caritas-Legende nicht mehr herein.
Sonntag, 6. Juli 2014
Sonntag, 22. Juni 2014
Montag, 9. Juni 2014
Sonntag, 8. Juni 2014
Mittwoch, 14. Mai 2014
Dienstag, 6. Mai 2014
Montag, 5. Mai 2014
Sonntag, 27. April 2014
Freitag, 25. April 2014
Montag, 21. April 2014
Mittwoch, 16. April 2014
Samstag, 12. April 2014
Freitag, 11. April 2014
Sonntag, 6. April 2014
Dienstag, 1. April 2014
Verfassungsbeschwerden gegen Kirchen | hpd
Verfassungsbeschwerden gegen Kirchen | hpd
WOLFENBÜTTEL. (hpd) Die Kindstaufe wird an einem noch nicht
volljährigen und damit noch unmündigen Kind vollzogen. Diese Tatsache
und dass dieser Akt der Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft staatlich
anerkannt wird und Auswirkungen auf das gesamte Leben des Menschen hat,
hält Prof. Dr. Uwe Hillebrand für verfassungswidrig. Deshalb hat er
eine Verfassungsbeschwerde eingelegt..........
WOLFENBÜTTEL. (hpd) Die Kindstaufe wird an einem noch nicht
volljährigen und damit noch unmündigen Kind vollzogen. Diese Tatsache
und dass dieser Akt der Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft staatlich
anerkannt wird und Auswirkungen auf das gesamte Leben des Menschen hat,
hält Prof. Dr. Uwe Hillebrand für verfassungswidrig. Deshalb hat er
eine Verfassungsbeschwerde eingelegt..........
Samstag, 29. März 2014
mobil.morgenpost.de
mobil.morgenpost.de
Artikel erschienen am 29.03.2014
Christian Eckl
KIRCHE
Tebartz-van Elst kann mit einer hohen Pension rechnen
Tebartz-van Elst kann mit einer hohen Pension rechnen
Der Papst gewährt ihm nur eine 15-minütige Audienz
Der zurückgetretene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist
am Freitag von Papst Franziskus zu einer kurzen Audienz empfangen
worden. Das Treffen begann um 9.45 Uhr, bestätigte eine Sprecherin des
Vatikans. Es dauerte damit höchstens eine Viertelstunde, denn der Papst
wartete bereits auf einen prominenten Gast, den griechischen Präsidenten
Karolos Papoulias.
Worüber Papst und Bischof bei dem privaten
Treffen gesprochen haben, wurde nicht mitgeteilt, wie Radio Vatikan
berichtete. Damit ist offen, ob bereits über die Zukunft des Bischofs
gesprochen wurde. Der Papst hatte am Mittwoch den angebotenen
Amtsverzicht Tebartz-van Elsts angenommen. "Der scheidende Bischof wird
zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut werden", hatte es in
der Mitteilung des Heiligen Stuhls geheißen. Tebartz-van Elst trägt
nach einem Prüfbericht die Verantwortung für die Kostenexplosion beim
Um- und Neubau seines Amtssitzes auf rund 31 Millionen Euro.
Für
die Bezüge von Tebartz-van Elst ist weiter das Bistum Limburg zuständig.
Der 54-Jährige habe nun den Status eines emeritierten Bischofs, so der
Sprecher des Bistums, Stephan Schnelle. Das Bistum sorge für dessen
Versorgung – ähnlich wie bei Pfarrern im Ruhestand. Für die Zukunft
wolle man sich am Umgang anderer Bistümer mit ihren Bischöfen im
Ruhestand orientieren, sagte der Sprecher. Es soll ein "transparenter
und nachvollziehbarer Modus" gefunden werden. Der Limburger Bischof
verdiente während seiner Amtszeit das Gehalt eines B8-Beamten. Das
entspricht 9602 Euro brutto. "Wir prüfen derzeit, ob und in welcher Höhe
der emeritierte Limburger Bischof Anspruch auf Pension hätte", sagt
Schnelle. "Dazu schauen wir uns natürlich vergleichbare Fälle an."
Vergleichbar
ist in Deutschland in der jüngeren Kirchengeschichte eigentlich nur ein
Fall – der des zurückgetretenen Augsburger Bischofs Walter Mixa. Der
bekommt 5600 Euro Pension aus dem Steuergeldtopf, den der Freistaat
Bayern jedes Jahr an die sieben bayerischen Bistümer überweist. Er
verdiente als Bischof etwas weniger, nämlich lediglich 8000 Euro.
Tebartz-van Elsts Pension beläuft sich also auf etwa 6700 Euro im Monat.
Es wäre also ein weiches Polster, auf das der emeritierte Limburger
Bischof fällt. "Das Bistum hat ja auch eine Verantwortung gegenüber dem
emeritierten Bischof", sagt Schnelle weiter.
Bezahlt werden die
Gehälter, aber auch die Pensionen von Bischöfen und hohen Geistlichen in
Deutschland im Prinzip vom Staat. Bis zum vergangenen Jahr wurden die
Gehälter in Bayern sogar direkt überwiesen. Irgendwann war man die
öffentliche Debatte über die hohen Bischofsgehälter leid – seit Ende
2013 überweist man nur noch einen Pauschalbetrag, was die Kirche damit
macht, ist ihr überlassen. So ist es auch in Hessen, das unter
preußischem Konkordat das Verhältnis zwischen Staat und Kirche geregelt
hat. Von einer Pension für Tebartz-van Elsts will man im zuständigen
Kultusministerium nichts wissen: "Anders als in Bayern werden in Hessen
die Gehälter der katholischen Bischöfe weder unmittelbar durch den Staat
und noch mittelbar im Wege einer Personaldotation gezahlt", sagt
Christian Henkes vom hessischen Kultusministerium. "Vielmehr legt die
katholische Kirche die Bezüge ihrer Würdenträger in eigener
Zuständigkeit und Verantwortung fest." Und weiter: "Wie die künftigen
Bezüge des emeritierten Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst bemessen
sein werden, ist hier nicht bekannt."
am Freitag von Papst Franziskus zu einer kurzen Audienz empfangen
worden. Das Treffen begann um 9.45 Uhr, bestätigte eine Sprecherin des
Vatikans. Es dauerte damit höchstens eine Viertelstunde, denn der Papst
wartete bereits auf einen prominenten Gast, den griechischen Präsidenten
Karolos Papoulias.
Worüber Papst und Bischof bei dem privaten
Treffen gesprochen haben, wurde nicht mitgeteilt, wie Radio Vatikan
berichtete. Damit ist offen, ob bereits über die Zukunft des Bischofs
gesprochen wurde. Der Papst hatte am Mittwoch den angebotenen
Amtsverzicht Tebartz-van Elsts angenommen. "Der scheidende Bischof wird
zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut werden", hatte es in
der Mitteilung des Heiligen Stuhls geheißen. Tebartz-van Elst trägt
nach einem Prüfbericht die Verantwortung für die Kostenexplosion beim
Um- und Neubau seines Amtssitzes auf rund 31 Millionen Euro.
Für
die Bezüge von Tebartz-van Elst ist weiter das Bistum Limburg zuständig.
Der 54-Jährige habe nun den Status eines emeritierten Bischofs, so der
Sprecher des Bistums, Stephan Schnelle. Das Bistum sorge für dessen
Versorgung – ähnlich wie bei Pfarrern im Ruhestand. Für die Zukunft
wolle man sich am Umgang anderer Bistümer mit ihren Bischöfen im
Ruhestand orientieren, sagte der Sprecher. Es soll ein "transparenter
und nachvollziehbarer Modus" gefunden werden. Der Limburger Bischof
verdiente während seiner Amtszeit das Gehalt eines B8-Beamten. Das
entspricht 9602 Euro brutto. "Wir prüfen derzeit, ob und in welcher Höhe
der emeritierte Limburger Bischof Anspruch auf Pension hätte", sagt
Schnelle. "Dazu schauen wir uns natürlich vergleichbare Fälle an."
Vergleichbar
ist in Deutschland in der jüngeren Kirchengeschichte eigentlich nur ein
Fall – der des zurückgetretenen Augsburger Bischofs Walter Mixa. Der
bekommt 5600 Euro Pension aus dem Steuergeldtopf, den der Freistaat
Bayern jedes Jahr an die sieben bayerischen Bistümer überweist. Er
verdiente als Bischof etwas weniger, nämlich lediglich 8000 Euro.
Tebartz-van Elsts Pension beläuft sich also auf etwa 6700 Euro im Monat.
Es wäre also ein weiches Polster, auf das der emeritierte Limburger
Bischof fällt. "Das Bistum hat ja auch eine Verantwortung gegenüber dem
emeritierten Bischof", sagt Schnelle weiter.
Bezahlt werden die
Gehälter, aber auch die Pensionen von Bischöfen und hohen Geistlichen in
Deutschland im Prinzip vom Staat. Bis zum vergangenen Jahr wurden die
Gehälter in Bayern sogar direkt überwiesen. Irgendwann war man die
öffentliche Debatte über die hohen Bischofsgehälter leid – seit Ende
2013 überweist man nur noch einen Pauschalbetrag, was die Kirche damit
macht, ist ihr überlassen. So ist es auch in Hessen, das unter
preußischem Konkordat das Verhältnis zwischen Staat und Kirche geregelt
hat. Von einer Pension für Tebartz-van Elsts will man im zuständigen
Kultusministerium nichts wissen: "Anders als in Bayern werden in Hessen
die Gehälter der katholischen Bischöfe weder unmittelbar durch den Staat
und noch mittelbar im Wege einer Personaldotation gezahlt", sagt
Christian Henkes vom hessischen Kultusministerium. "Vielmehr legt die
katholische Kirche die Bezüge ihrer Würdenträger in eigener
Zuständigkeit und Verantwortung fest." Und weiter: "Wie die künftigen
Bezüge des emeritierten Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst bemessen
sein werden, ist hier nicht bekannt."
Artikel erschienen am 29.03.2014
Christian Eckl
Freitag, 28. März 2014
Titel der April-Ausgabe des Cicero: Judenfeind Luther
Titel der April-Ausgabe des Cicero: Judenfeind Luther
Martin Luther war ein Judenfeind. Wie wirkmächtig seine antijüdische
Schrift war, zeigt der Kriminologe Christian Pfeiffer – und verlangt
eine Aufarbeitung zum fünfhundertsten Jubiläum der Reformation
Martin Luther war ein Judenfeind. Wie wirkmächtig seine antijüdische
Schrift war, zeigt der Kriminologe Christian Pfeiffer – und verlangt
eine Aufarbeitung zum fünfhundertsten Jubiläum der Reformation
Donnerstag, 27. März 2014
Der Ablass oder die Vermarktung des Fegefeuers
Der Ablass oder die Vermarktung des Fegefeuers
Veröffentlicht am 13.12.2013
Kirche & Geld. Die Geschichte
eines Finanzprodukts. Ablassbriefe, im Diesseits erworben, Einlösung im
Jenseits. Wie bei der Aktie liegt das Risiko beim Anleger. Die
Wertpapiere wurden ab 1455 auch als Drucke vertrieben, wodurch der
Handel richtig in Schwung kam. Und Martin Luther dann auch, im Jahr
1517. Da gibt es in Brandenburg ein verheißungsvolles Reiseziel für
Menschen, die nach ihrem letzen Seufzer nicht geröstet werden wollen.
Von Kindheit an hat man sie zuhause und in der Kirche mit der Rede über
ihre Sünden und das "Fegefeuer" verängstigt. Der päpstliche Kommissar
und Prediger Johannes Tetzel schlägt in Jüterbog an der Grenze zu
Sachsen in die gleiche Kerbe, aber hat aber auch dass Rettende zu Hand:
Ablassbriefe, gegen Überlassung etwa eines halben Monatslohns. Die
Papiere sind vom Wesen her Aktien, auf den Erwerber namentlich bezogen
und sollen der Erlass aller "zeitlichen Sündenstrafen" bewirken. Diese
Schuld - so in etwa die Lehre - bleibt der Seele des Toten anhaften,
obwohl dem Lebenden nach Beichte und Buße auch vor Gott wirkend alle
Sünden von der Kirche vergeben wurden. Rationaler Kern des Konstrukts:
Die Seele ist die Sünden los, für die Folgen der Taten bei ihrer
Begehung muss noch Genugtuung geleistet werden. Zecks Verständlichkeit
ein Vergleich mit der weltlichen Strafpraxis: Mit dem Urteil ist die Tat
aufgewogen - Vergebung - der Verurteilte wird durch Freiheitsentzug
bestraft - Vergeltung - und gebessert - gereinigt, geläutert. Amnestie:
Der Ablass. Wie es in dem Gefängnis zuging, hatten die Kunden Tetzels
auf Bildern gesehen. Etwa: Kleine Teufel unterhielten ein Feuer unter
einem Kessel, in denen die armen Sünder vor sich hin köchelten. In den
frühen Kirche hatte man sich den Ort der ewigen Verdammnis, vulgo die
Hölle so ausgemalt. Wo sich die Seelen aufhielten, die nicht gleich in
den Himmel aufstiegen, war aber lange strittig. Erst im 11. Jahrhundert
begannen sich die Theologen zu einigen: Alle Seelen, die noch Strafen
abzusitzen haben, verweilen im Purgatorium bis zum Jüngsten Gericht und
damit dem Neuen Testament angekündigtem Weltende. Die Festlegung
erfolgte durch das Konzil von Lyon im Jahr 1274:
"Die Seelen der Bußfertigen werden durch die Strafen des Purgatoriums gereinigt."
Wie
weh es dort tut, blieb offen. Theologisch und logisch war die Sache ja
nicht so einfach. Der als nicht sterblich angesehene Teil des Menschen
war ja körperlos, konnte also eigentlich nicht durch Beifügung von
Schmerzen bestraft werden. Die Kirche hat dieser Logik folgend lange
gezögert, die Seelenqualen konkret auszumalen. Die These, in jenseitigen
Gefilden könne ein reinigendes Feuer (purgatorius ignis) brennen, wurde
lange nur in Theologenkreisen erörtert. Jetzt flossen diese
Vorstellungen ein, als es galt, ein deutsches Wort für purgatorium zu
finden: Fegefeuer. Und ins Bild umgesetzt sah man dann, wie die Flammen
um die Seelen der Toten züngeln. Der Kirche war es recht. Der
Klerikerstand vermehrte sich ständig, während die traditionellen
Pfründen (Kirchenzehnte, Pacht, Altaropfer) stagnierten. Die einzige
variable Versorgungsquelle war die Straferlass gegen Bezahlung. Wer
Angst hat, nach dem Ableben nicht etwa nur symbolisch-spirituell,
sondern ganz konkret Brandwunden zu erleiden, trennt sich leichter von
irdisch Hab und Gut. Tetzels Predigt erweckte offenbar sogar den
Eindruck, als garantiere der von ihm angebotene Ablass nach dem letzten
Seufzer den sofortigen Aufstieg in den Himmel ohne Fegefeuer und
Gerichtsverfahren. In den bekannten Freisprechungsformeln ist nur vom
Erlass der Reinigungsstrafen die Rede. Ablassbriefe waren nicht
übertragbar, also konnten sie nicht wie Aktien gehandelt werden. Als
Geldanlage zur Vorsorge kann sie heute durchaus beschrieben werden. Da
Reklamationen wegen mangelnder Wirksamkeit des Papiers noch nicht zur
Erde durchgedrungen waren, gingen die Emitenten kein Risiko ein.
Ablassbriefe konnten auch für die schon verstorbenen Verwandten erworben
werden. Auf spöttischen protestantischen Flugschriften wird Tetzel mit
diesem Vers zitiert:
Keine Reue, keine Beichte, huy. In einem
gedruckten Ablassbrief aus dem Jahr 1455 wird einem Friedrich Schulem -
"der gemäß seines Vermögens einen Beitrag geleistet hat - die
vollständige Sündenerlassung für den Fall des Todes" zugesagt. Ganz so
einfa
"Sobald der Gulden im Becken klingt
Im Huy die Seel in den Himmel springt."
Nicht ganz so einfach. Nach der Sterbende legt sein Papier vor und beichtet:Dann sagt der Priester:
"Ich
erlasse dir die Strafen der Reinigung, in welche du wegen Schuld und
Vergehen geraten bist und erteile dir die vollständige Erlassung deiner
Sünden, soweit die Schlüsselgewalt der heiligen Mutter Kirche reicht. "
Also
direkt ist keine Rede vom Himmel oder Feuer. Aber er dürfte beruhigter
gestorben sein mit dem em Papier in der Hand. Das war die Rendite. Peter
Milger. http://www.milger.de/
eines Finanzprodukts. Ablassbriefe, im Diesseits erworben, Einlösung im
Jenseits. Wie bei der Aktie liegt das Risiko beim Anleger. Die
Wertpapiere wurden ab 1455 auch als Drucke vertrieben, wodurch der
Handel richtig in Schwung kam. Und Martin Luther dann auch, im Jahr
1517. Da gibt es in Brandenburg ein verheißungsvolles Reiseziel für
Menschen, die nach ihrem letzen Seufzer nicht geröstet werden wollen.
Von Kindheit an hat man sie zuhause und in der Kirche mit der Rede über
ihre Sünden und das "Fegefeuer" verängstigt. Der päpstliche Kommissar
und Prediger Johannes Tetzel schlägt in Jüterbog an der Grenze zu
Sachsen in die gleiche Kerbe, aber hat aber auch dass Rettende zu Hand:
Ablassbriefe, gegen Überlassung etwa eines halben Monatslohns. Die
Papiere sind vom Wesen her Aktien, auf den Erwerber namentlich bezogen
und sollen der Erlass aller "zeitlichen Sündenstrafen" bewirken. Diese
Schuld - so in etwa die Lehre - bleibt der Seele des Toten anhaften,
obwohl dem Lebenden nach Beichte und Buße auch vor Gott wirkend alle
Sünden von der Kirche vergeben wurden. Rationaler Kern des Konstrukts:
Die Seele ist die Sünden los, für die Folgen der Taten bei ihrer
Begehung muss noch Genugtuung geleistet werden. Zecks Verständlichkeit
ein Vergleich mit der weltlichen Strafpraxis: Mit dem Urteil ist die Tat
aufgewogen - Vergebung - der Verurteilte wird durch Freiheitsentzug
bestraft - Vergeltung - und gebessert - gereinigt, geläutert. Amnestie:
Der Ablass. Wie es in dem Gefängnis zuging, hatten die Kunden Tetzels
auf Bildern gesehen. Etwa: Kleine Teufel unterhielten ein Feuer unter
einem Kessel, in denen die armen Sünder vor sich hin köchelten. In den
frühen Kirche hatte man sich den Ort der ewigen Verdammnis, vulgo die
Hölle so ausgemalt. Wo sich die Seelen aufhielten, die nicht gleich in
den Himmel aufstiegen, war aber lange strittig. Erst im 11. Jahrhundert
begannen sich die Theologen zu einigen: Alle Seelen, die noch Strafen
abzusitzen haben, verweilen im Purgatorium bis zum Jüngsten Gericht und
damit dem Neuen Testament angekündigtem Weltende. Die Festlegung
erfolgte durch das Konzil von Lyon im Jahr 1274:
"Die Seelen der Bußfertigen werden durch die Strafen des Purgatoriums gereinigt."
Wie
weh es dort tut, blieb offen. Theologisch und logisch war die Sache ja
nicht so einfach. Der als nicht sterblich angesehene Teil des Menschen
war ja körperlos, konnte also eigentlich nicht durch Beifügung von
Schmerzen bestraft werden. Die Kirche hat dieser Logik folgend lange
gezögert, die Seelenqualen konkret auszumalen. Die These, in jenseitigen
Gefilden könne ein reinigendes Feuer (purgatorius ignis) brennen, wurde
lange nur in Theologenkreisen erörtert. Jetzt flossen diese
Vorstellungen ein, als es galt, ein deutsches Wort für purgatorium zu
finden: Fegefeuer. Und ins Bild umgesetzt sah man dann, wie die Flammen
um die Seelen der Toten züngeln. Der Kirche war es recht. Der
Klerikerstand vermehrte sich ständig, während die traditionellen
Pfründen (Kirchenzehnte, Pacht, Altaropfer) stagnierten. Die einzige
variable Versorgungsquelle war die Straferlass gegen Bezahlung. Wer
Angst hat, nach dem Ableben nicht etwa nur symbolisch-spirituell,
sondern ganz konkret Brandwunden zu erleiden, trennt sich leichter von
irdisch Hab und Gut. Tetzels Predigt erweckte offenbar sogar den
Eindruck, als garantiere der von ihm angebotene Ablass nach dem letzten
Seufzer den sofortigen Aufstieg in den Himmel ohne Fegefeuer und
Gerichtsverfahren. In den bekannten Freisprechungsformeln ist nur vom
Erlass der Reinigungsstrafen die Rede. Ablassbriefe waren nicht
übertragbar, also konnten sie nicht wie Aktien gehandelt werden. Als
Geldanlage zur Vorsorge kann sie heute durchaus beschrieben werden. Da
Reklamationen wegen mangelnder Wirksamkeit des Papiers noch nicht zur
Erde durchgedrungen waren, gingen die Emitenten kein Risiko ein.
Ablassbriefe konnten auch für die schon verstorbenen Verwandten erworben
werden. Auf spöttischen protestantischen Flugschriften wird Tetzel mit
diesem Vers zitiert:
Keine Reue, keine Beichte, huy. In einem
gedruckten Ablassbrief aus dem Jahr 1455 wird einem Friedrich Schulem -
"der gemäß seines Vermögens einen Beitrag geleistet hat - die
vollständige Sündenerlassung für den Fall des Todes" zugesagt. Ganz so
einfa
"Sobald der Gulden im Becken klingt
Im Huy die Seel in den Himmel springt."
Nicht ganz so einfach. Nach der Sterbende legt sein Papier vor und beichtet:Dann sagt der Priester:
"Ich
erlasse dir die Strafen der Reinigung, in welche du wegen Schuld und
Vergehen geraten bist und erteile dir die vollständige Erlassung deiner
Sünden, soweit die Schlüsselgewalt der heiligen Mutter Kirche reicht. "
Also
direkt ist keine Rede vom Himmel oder Feuer. Aber er dürfte beruhigter
gestorben sein mit dem em Papier in der Hand. Das war die Rendite. Peter
Milger. http://www.milger.de/
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Dienstag, 25. März 2014
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