Dienstag, 18. Januar 2011

Evangelische Kirche - Ausbeutung

Evangelische Kirche - Ausbeutung

Evangelische Kirche - Ausbeutung

Evangelische Kirche:

"Ausbeutung"
Unter dieser Überschrift berichtet Spiegel Online am 12. Januar 2011 über das Lohndumping der evangelischen Kirche in ihren Diakonie-Heimen. Nach Recherchen des Stern (stern.de vom 12.1.11) drückt die Diakonie durch Dumpingmethoden die Löhne von zehntausenden von Angestellten, unter anderem durch die Einschaltung einer unternehmenseigenen Leiharbeitsfirma. Die Zahl der Betroffenen gibt der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland mit 30 000 an, der Sprecher der diakonischen Mitarbeitervertreter spricht von 75 000 Mitarbeitern. Am Beispiel einer Altenpflegerin mit zwei Jahren Berufserfahrung veranschaulicht der Stern, was dies für den Betroffenen bedeutet: ein monatliches Minus von 640 Euro.
Die Diakonie ist mit 435 000 Festangestellten einer der größten Arbeitgeber Deutschlands.

Dass die Kirche die Hand weit aufhält, wenn es um ihren finanziellen Vorteil geht, hat sich durch die Diskussion um die durch den Steuerzahler finanzierten staatlichen Zuwendungen in Milliardenhöhe an die Amtskirchen mittlerweile weit herumgesprochen. Weniger bekannt war bisher, wie knauserig die Kirche gegenüber denen ist, die die sozialen Leistungen erbringen, auf die sich die Kirche so gerne zur Rechtfertigung ihrer Geschenke vom Staat beruft. Wobei diese Leistungen im Gegensatz zu den Gebäuden, in denen sie erbracht werden, gar nicht vom Staat, sondern aus den Entgelten der Leistungsempfänger bezahlt werden. Die Kirche kassiert also mehrfach.

Die jetzt wieder in den Blickpunkt gerückten dubiosen Methoden kirchlicher Einrichtungen bringen aber auch wieder nachdrücklich ins Bewusstsein, worum es bei diesen Institutionen in Wahrheit geht: Es sind überreiche Konzerne mit massiven Wirtschaftsinteressen, welche hinter einem pseudochristlichen Mäntelchen verborgen werden.

Wenn es noch eines Beweises dieser Tatsache bedurft hätte, hat ihn der
ev.-lutherische Landesbischof von Bayern, Johannes Friedrich, auf eindrucksvolle Weise erbracht. In einer "religiösen" Veranstaltung, in einer Predigt am Feiertag Hl. Drei König 2011, verteidigte er die staatlichen Leistungen für die beiden Amtskirchen gegenüber Kritikern, wie TZ online am 6.1.2001 berichtet. Es solle eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die mit den Vorurteilen aufräumen werde. Selten hat ein hochrangiger Kleriker das Primat des Geldes in der Kirche in einer "Predigt", also als Verkündung seines Glaubens, so offen zur Schau gestellt.

In der Online-Leserbriefspalte der TZ löste Friedrich ein lebhaftes Echo aus. In den Beiträgen weisen die Leser darauf hin, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, dass die immens reiche Kirche auch noch den Steuerzahler zur Kasse bittet.
Und offenbar haben viele auch genug von den hochtrabenden Worten gutverdienender Kirchenfürsten angesichts der sich ständig verschlechternden Lebensbedingungen derer, die für die überreiche Kirche arbeiten müssen. Schon Tage vor den Veröffentlichungen über die "miesen Tricks der Diakonie", wie der Stern sie nennt, beklagen sich zwei Leser bitter über die Diskrepanz zwischen dem üppigen, vom Steuerzahler zu tragenden Gehalt des Bischofs und den , so wörtlich, " Hungerlöhnen" in den Betrieben der Diakonie.



http://www.stern.de/wirtschaft/job/lohndumping-durch-leiharbeit-die-miesen-tricks-der-diakonie-1642522.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,739093,00.html

http://www.tz-online.de/nachrichten/bayern-lby/meta-landesbischof-verteidigt-staatliche-zuwendungen-1071084.html


Dienstag, 11. Januar 2011

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...


... vor Werten des Grundgesetzes

Wie lange sollen wir noch unter der kirchlichen Leid-Kultur leiden?
In Deutschland ist es offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt.

Dobrindt warnt vor rechtlicher Gleichstellung der Glaubensgemeinschaften“. Diese Meldung verbreitet Yahoo Deutschland am 4.1.2011. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt habe vor einer rechtlichen Gleichstellung aller Glaubensgemeinschaften in Deutschland gewarnt. „Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, und wir tun gut daran, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten.“

Nun sieht aber unsere Verfassung neben der individuellen Freiheit und Gleichheit aller Bürger auch die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche vor. Wie kommt ein Generalsekretär einer demokratischen Partei zu einer solchen Forderung, die den Werten der Verfassung widerspricht?

Dobrindt reagierte auf ein Interview von FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der „Zeit“-Beilage „Christ Welt“. Lindner hatte in diesem Interview gesagt, dass „eine nüchterne Debatte über das Staatskirchenrecht kein antiklerikaler Akt“ sei. Nach mehr als 200 Jahren dürften Regelungen und Zahlungen hinterfragt werden. „Es muss zudem besprochen werden, welche Privilegien auch andere Religionsgemeinschaften irgendwann beanspruchen dürfen.“ Erst der weltanschaulich neutrale Staat könne das Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft befrieden, „indem er mit allen Religionsgemeinschaften kooperiert, die seine Regeln akzeptieren“, sagte Lindner. Dabei müssten die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichgestellt werden. Er erwähnte dabei auch die Möglichkeit, dass der Staat eines Tages nicht nur für die Großkirchen, sondern auch für die Muslime Kirchensteuer einziehen könnte.

Dies wiederum hält der CSU-Generalsekretär Dobrindt für „eine abwegige Vorstellung“: „Was die großen christlichen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften auszeichnet, ist ihr starkes positives Engagement für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“, so Dobrindt. „Das sollten wir nicht durch eine falsch verstandene Gleichmacherei in Frage stellen.“

Diese Reaktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland. Christian Lindner hat nichts anderes ausgesprochen, als was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer fordert: Einen weltanschaulich neutralen Staat, in dem alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt werden, wie dies in anderen westlichen parlamentarischen Demokratien eine Selbstverständlichkeit ist.

In Deutschland ist es aber, wie gesagt, offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt. Das lässt für das Grund - und Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland das Schlimmste befürchten. In der Tat hat man sich in Deutschland offenbar schon so daran gewöhnt, dass die beiden Amtskirchen mithilfe der Funktionäre, die sie in allen Schlüsselpositionen des Staates untergebracht haben, die verfassungsmäßigen Grundwerte in Bezug auf Gleichheit und Religionsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt haben. Dabei ist der Umstand, dass der Staat zum Handlanger der Amtskirchen verkommt, wenn es für diese zwangsweise die Mitgliedsbeiträge der durch Zwangstaufe rekrutierten Mitglieder eintreibt, noch das kleinste Übel. Und es ist kaum anzunehmen, dass eine andere, nicht auf materiellen Interessen gegründete Glaubensgemeinschaft, daran interessiert ist, diesem Beispiel zu folgen.

Das eigentlich Bedenkliche an der Ungleichbehandlung religiöser Bekenntnisse ist, dass die römisch-katholische und die lutherische Amtskirche sich in vielen Bereichen außerhalb des demokratischen Rechtsstaates bewegen. Genannt sei hier nur beispielhaft die Außerkraftsetzung von Grundrechten kirchlicher Arbeitnehmer. Beide Kirchen nehmen für sich über 37 Privilegien in Anspruch, die sie in vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der für jeden Staatsbürger sonst verbindlichen Rechtsordnung stellen. Deutlichstes Zeichen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung, die gleichzeitig zu einer schweren Benachteiligung aller übrigen Bürger führt, sind die finanziellen Nachteile, die der demokratische Staat und damit jeder Staatsbürger dadurch erleidet, dass die beiden Amtskirchen jedes Jahr finanzielle Vorteile des Staates in Höhe von 15 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Wenn Dobrindt von einem "positiven Engagement“ der Kirchen „für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom "sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“ spricht, so versucht er, uns einen uralten kirchlichen Bären aufzubinden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Kirchen saugen den Staat trotz dessen leerer Kassen ständig weiter aus. Und was sie als „Beitrag zum Gemeinwohl“ auf ihre Fahnen schreiben, das lassen sie sich auf Heller und Pfennig vom Staat und den jeweiligen Nutzern wieder ersetzen: Ihre Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime finanzieren die großen Kirchenkonzerne nur zu einem Bruchteil selbst!

Es ist heute völlig unbestritten, dass die Amtskirchen von den Milliarden, die sie dem Gemeinwesen entziehen, höchstens 10 % in Form von Leistungen wieder zurückgeben – ein dankbar schlechtes Geschäft für das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, das den Amtskirchen bisher ein geschätztes Vermögen von rund 500 Milliarden Euro eingebracht hat. Und was die Werteorientierung der großen Amtskirchen betrifft, muss man sich nicht erst mit den Verbrechen der Vergangenheit dieser Organisationen beschäftigen, um zu erkennen, dass serienweise Vergewaltigungen von Kindern (nicht nur durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche: der Leiter der Odenwaldschule war lutherischer Kirchenfunktionär), deren Vertuschung und die Verweigerung der Wiedergutmachung für die Opfer eine „Werteorientierung“ darstellen, die unserem Grundgesetz diametral entgegenlaufen.

Das von amtskirchlichen Politikern gerne verwendete Wort von der „christlichen Leitkultur“ – gemeint ist die kirchliche Leitkultur – ist für den demokratischen Rechtsstaat längst zu einer Leid-Kultur geworden. Dieses Gerede ist ebenso irreführend wie die längst entlarvte kostspielige "Soziallüge“ von den angeblich sozialen Wohltaten der Kirchenkonzerne. Folgerichtig hat FDP-Generalsekretär Christian Lindner dafür geworben, dass für eine Leitkultur das Grundgesetz selbst als Wertordnung dienen solle. Dies ist eine Forderung, die jeder verfassungstreue Politiker einschränkungslos unterstützen müsste. Demgegenüber ist der Ruf nach einer "christlichen" Prägung oder nach einer "christlichen" Leitkultur aus dem Mund von Kirchenpolitikern als schwerwiegende Bedrohung der Verfassung anzusehen. Denn diese meinen mit „christlich“ nicht die Friedenslehre des Jesus von Nazareth, sondern die Kirchenlehre und Tradition der römisch-katholischen Kirche und ihrer lutherischen Abspaltung, die beide eine grausame Blutspur der Intoleranz und Gewalt in der abendländischen Geschichte hinterlassen haben, bis hinein in die Gegenwart mit ihrer beispiellosen Verkommenheit der Schwerverbrechen an wehrlosen Kindern.

Samstag, 1. Januar 2011

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit

Bundestagsbeschluss zur Religionsfreiheit
Am 17.12.2010 verabschiedete das Parlament eine Empfehlung, in der es heißt, die Religionsfreiheit sei in 64 Ländern der Erde gefährdet, in denen fast 70 % der Weltbevölkerung lebten. Aufgrund seiner Verbreitung sei das Christentum „mit 200 Millionen Menschen die größte verfolgte religiöse Minderheit und häufig betroffen von konkreter Gewalt.“ Genannt werden aber auch andere Minderheiten, wie die Bah’ai. Die Mehrheit des Bundestags fordert die Bundesregierung auf, sich mit „wertgebundener Außenpolitik“ weltweit für Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen.

Wenige Tage zuvor hatte auch der Papst das Thema aufgegriffen, in einer Botschaft zum Weltfriedenstag, in der er unter anderem schrieb, dass es „schmerzlich“ sei, dass es „in einigen Regionen der Welt nicht möglich ist, den eigenen Glauben frei zu bekennen und zum Ausdruck zu bringen, ohne das Leben und die persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen.“ Anlass zu den Äußerungen des Deutschen Bundestags und des Papstes waren nicht zuletzt die Massaker an katholischen Gläubigen im Irak. Wer wird deren Schicksal nicht bedauern? Doch wie steht es um die Politiker in Berlin und dem Mann in Rom, die zu mehr Religionsfreiheit aufrufen? Sind sie alle auch selbst Garanten dieser Freiheit?

Beim Deutschen Bundestag fällt auf, dass die von der Mehrheit beschlossene Empfehlung nur ins Ausland schaut. Die Opposition, SPD und Grüne, verwiesen immerhin auf Umfragen, wonach viele Deutsche den Islam und seine Symbole in Deutschland ablehnen. Und der Grünen-Politiker Volker Beck betonte, auch weltweit dürfe man sich nicht allein auf die Christenverfolgung kaprizieren. „Wir dürfen nicht immer bei den Christen laut aufschreien und bei den anderen wegschauen“, meinte Beck.

Was in der deutschen Debatte völlig unterschlagen wurde, war ein Bericht des amerikanischen Außenministeriums, der International Religious Freedom Report des Jahres 2010, in dem festgestellt wurde, dass die gesellschaftliche und regierungsamtliche Behandlung religiöser Minderheiten in Deutschland zu Sorge Anlass gebe. Römisch-katholische und evangelische so genannte Sektenbeauftragte würden die Öffentlichkeit vor Gefahren solcher Minderheiten warnen, Gefahren, die auch das amerikanische Außenministerium nirgends gegeben sieht. Zu den Gruppen, deren Behandlung dem Ministerium Hillary Clintons Sorge bereitet, wurden unter anderem die Urchristen im Universellen Leben gezählt.

Die Vereinigten Staaten stehen sicher nicht im Verdacht, der Bundesrepublik Deutschland politisch schaden zu wollen. Wenn selbst ein so enger Verbündeter sich veranlasst sieht, die Verletzung elementarer Menschenrechte in Deutschland zu rügen und mit der katholischen und evangelischen Amtskirche und den staatlichen Stellen gleich auch die Urheber der Menschenrechtsverletzungen benennt, darf man sicher sein, dass gravierende Verletzungen der Religionsfreiheit in Deutschland vorliegen.

Hier wird zwar niemand umgebracht, aber den Kirchenfunktionären ist es in den letzten 20 Jahren gelungen, Bürger, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, aus den Kirchen austreten und sich zu neuen Gemeinschaften zusammenschließen, gesellschaftlich und politisch auszugrenzen und zu diskriminieren. Die Methode entspricht der altbekannten Art kirchlicher Inquisition. Man erklärt Andersgläubige zu Häretikern, warnt vor ihnen und hängt ihnen das Etikett „Sekte“ um. Handwerker erhalten dann plötzlich keine Aufträge mehr, weil sie einer Gemeinschaft angehören, die den Kirchen missfällt. Zeitungen lehnen Anzeigen ab, Hotels vermieten keine Räume. Hauseigentümer lassen Mietverhandlungen platzen, weil sie mit Leuten, die von den Kirchen stigmatisiert wurden, nichts zu tun haben wollen. Darüber sprach im Deutschen Bundestag niemand.

Vielleicht handelte ja die Mehrheit im Berliner Reichstag in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Mann, der nächstes Jahr als Staatsoberhaupt vor dem deutschen Parlament sprechen soll. Der Papst hatte in seiner Friedensbotschaft Religionsfreiheit für seine Kirche gefordert und die Verfolgung von Katholiken im Irak bedauert. Aber die Diskriminierung z.B. der Anhänger des Universellen Lebens, die vom amerikanischen Außenministerium gerügt wurde und die auf Geheiß der römisch-katholischen Kirche in Deutschland erfolgt, hat er wohlweislich ausgespart. Wem gelten seine hochtrabenden Worte, die unter anderem lauteten, dass die Verweigerung der Religionsfreiheit zum Aufbau einer ungerechten Gesellschaft führt? Offenbar nur den Mitgliedern seiner eigenen Kirche, die sich seinen Dogmen und seinem Unfehlbarkeitsanspruch beugen.

Dass Religionsfreiheit nicht zuletzt die Freiheit von Religion bedeutet, ist dem Papst fremd. Vermutlich kann man das von dem alten Inquisitor, der 20 Jahre Vorsitzender der römisch-katholischen Glaubenskongregation war, auch gar nicht erwarten. Allerdings kann er sich dann nicht mehr auf Jesus von Nazareth berufen. Wer in den Evangelien nachliest, stellt fest, dass dieser die Freiheit lehrte, dass Jesus keine Kirche gründete. Wir haben in einer unserer letzten Sendungen darauf hingewiesen, dass das Wort „Du bist Petrus, der Fels, auf dem ich meine Kirche bauen will“, ist eine Fälschung. Jesus von Nazareth lehrte nicht, dass man Gott in Tabernakeln und Steinhäusern suchen soll. Er sagte bekanntlich: „Das Reich Gottes ist inwendig in euch.“ Es kam ihm auf die Gottsuche in unserem Inneren an. Eine Gottsuche mit Hilfe von Dogmen und Ritualen war ihm fremd. Er hat keine Religion gegründet.