Spart euch die Kirche ! Warum ? Sie tut doch soviel Gutes! Irrtum! Die öffentlichen Sozialleistungen der Kirchen werden zu fast 100 Prozent von der Allgemeinheit - von uns allen! – finanziert. Zu den ca. 45 Mrd. Euro, die das kostet, tragen die Kirchen nur wenige Prozent bei. So, wie sie übrigens auch aus der Kirchensteuer (ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr) bestenfalls schlappe 5 Prozent für soziale Zwecke ausgeben. Wer schlau ist, fällt auf diese uralte Caritas-Legende nicht mehr herein.
Mittwoch, 16. Oktober 2013
Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter? | Handelsblog
Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter? | Handelsblog
Es ist ein auf den ersten Blick unauffälliger Satz, der Artikel 140 des Grundgesetzes: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Doch er birgt Sprengstoff – gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.Denn diese Bestimmungen der alten deutschen Verfassung schützen nicht nur die Religionsfreiheit und die Sonntagsruhe und schreiben fest, dass es keine Staatskirche gibt, sie sichern den Kirchen auch erhebliche finanzielle staatliche Leistungen. In Artikel 138 der Weimarer Verfassung heißt es: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.”
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