Verfassungsbeschwerden gegen Kirchen | hpd
WOLFENBÜTTEL. (hpd) Die Kindstaufe wird an einem noch nicht
volljährigen und damit noch unmündigen Kind vollzogen. Diese Tatsache
und dass dieser Akt der Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft staatlich
anerkannt wird und Auswirkungen auf das gesamte Leben des Menschen hat,
hält Prof. Dr. Uwe Hillebrand für verfassungswidrig. Deshalb hat er
eine Verfassungsbeschwerde eingelegt..........
Spart euch die Kirche ! Warum ? Sie tut doch soviel Gutes! Irrtum! Die öffentlichen Sozialleistungen der Kirchen werden zu fast 100 Prozent von der Allgemeinheit - von uns allen! – finanziert. Zu den ca. 45 Mrd. Euro, die das kostet, tragen die Kirchen nur wenige Prozent bei. So, wie sie übrigens auch aus der Kirchensteuer (ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr) bestenfalls schlappe 5 Prozent für soziale Zwecke ausgeben. Wer schlau ist, fällt auf diese uralte Caritas-Legende nicht mehr herein.
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