Hubertusmessen: PETA prangert kirchlichen Segen für Jäger an - Anti Jagd Blog
Komitee Freitag, 01 November 2013 in Jägereien
Hubertusmessen: PETA prangert kirchlichen Segen für Jäger an
Töten mit kirchlichem Segen: Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. übt scharfe Kritik an den Verantwortlichen für die Abhaltung einer Hubertusmesse.
Hubertusmessen stellen nicht nur den heiligen Hubertus von Lüttich fälschlicherweise als Schutzpatron der Jagd dar, sie bilden häufig auch den Auftakt zu grausamen Treib- und Drückjagden. In großer Zahl ziehen die Hobbyjäger dabei in die Wälder, um etliche Tiere zu hetzen und zu töten. PETA fordert ein Verbot der Jagd und verweist auf zahlreiche wissenschaftliche Studien, wonach die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildpopulationen dauerhaft zu reglementieren. Gleichzeitig appelliert die Tierrechtsorganisation an die Kirchenvertreter, künftig keine Messe zur Segnung von Jägern zu veranstalten.
„Kirchlicher Segen für Jäger ist Heuchelei, weil dies der Ehrfurcht vor dem Leben widerspricht. Den Jägern geht es hauptsächlich um die Lust am Töten und den Trophäenkult, das geben sie sogar offen zu“, kritisiert Diplom-Zoologe Peter Höffken, Wildtierexperte bei PETA. „Die Hubertusmesse verfremdet zudem die wahren Begebenheiten, denn der heilige Hubertus wurde vom Jäger zum leidenschaftlichen Jagd-Gegner.“
Den Überlieferungen zufolge soll dem im Jahr 655 in Toulouse geborenen Hubertus bei einer Jagd ein Hirsch mit einem leuchtenden Kreuz zwischen dem Geweih erschienen sein. Hubertus wandelte sich daraufhin vom begeisterten Jäger zum entschiedenen Jagd-Gegner. Er wurde in Rom zum Bischof geweiht und starb 727 als Heiliger Hubertus von Lüttich.
Zahlreiche Studien belegen die schädlichen Auswirkungen der Jagd: Servanty et al(1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten. Auch Prof. Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, sieht aus wildbiologischer Sicht keine Notwendigkeit in der Jagd: Die nahezu ausgerotteten Wölfe müssen nicht durch Jäger ersetzt werden, da eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet.
(1) Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6.
Es wurden auch weniger kirchliche Güter enteignet, sondern die von Klöstern. Die bekamen niemals Entschädigungen dafür. Denn es wurde hauptsächlich Land enteignet, bei dem die Klöster keinen legalen Besitz nachweisen konnten. Das betraf u. a. Land, das im Zuge der "konstantinischen Schenkung" (einer dreisten, von der Kirche gefälschten Urkunde) illegal in den Besitz der Kirche und dann der Klöster gelangt war. Man könnte sagen: Zu einem Teil handelte es sich um die "Enteignung" von Diebesgut. "Enteignung" in Anführungszeichen: Es ist unmöglich, an Diebesgut oder durch Urkundenfälschung Eigentum zu erwerben.
Dann waren da noch die Lehen an die Bischöfe. Lehen heißt: Leihgabe. Von den Früchten dieser Lehen lebten die Bischöfe. Diese Leihgabe wurde nun vom Staat zurückgefordert, damit die Bischöfe nicht verhungerten, bekamen sie ihren Lebensunterhalt bis zu ihrem Lebensende vom Staat. "Bis zu ihrem Lebensende" steht ausdrücklich im Vertrag.
Daraus wurde dann, durch geschickte Verhandlung, eine Verlängerung erwirkt. Diese bezahlen wir bis heute, obwohl im Grundgesetz seit über 90 Jahren steht, dass diese Zahlungen "abzulösen" seien. Bald feiern wir in dieser Hinsicht das Jubiläum "100 Jahre Bruch der Verfassung". Einen Rechtsanspruch aufgrund irgendwelcher "Entschädigungsleistungen" besteht nicht, weil es nicht um Entschädigung geht - wer das weiterhin behauptet, sagt die Unwahrheit, meist in Unkenntnis. Mag ja sein, dass viele Theologen selbst Opfer der fortwährenden kirchlichen Propaganda sind, weil man sich mit diesem Trick seine Leistungen erschlichen hat und inzwischen selbst nicht mehr weiß, dass es sich um einen Trick handelt.
Aber wer weiterhin, entgegen den historischen Tatsachen, behauptet, es handle sich um "Entschädigungen für die Enteignung von Kircheigentum", der betreibt wissentlich oder unwissentlich eine Form der Leistungserschleichung unter dem Bruch der deutschen Verfassung.
Der einzige "Anspruch" ergibt sich aus dem freiwillig geschlossenen Vertrag, der allerdings gegen die Verfassung verstößt. Normalerweise sind Verträge, die gegen ein Verfassungsgebot verstoßen, null und nichtig. Das bedeutet: Die Verträge könnten von heute auf morgen ohne Zahlung irgendwelcher abenteuerlichen Ablösesummen gekündigt werden.
Wer das nicht glaubt: Ich fordere den Präses der evangelischen Kirche, Herrn Manfred Rekowski, auf, auf ein einziges, rechtmäßig der evangelischen Kirche gehörendes und damals enteignetes Grundstück zu zeigen. Falls er das nicht kann, sollte er nie wieder von "Enschädigung" und "Enteignung" in diesem Zusammenhang reden. Das wäre dann endlich mal sachlich, denn das vermisse ich gerade von kirchlicher Seite. Moralischer Anspruch, liebe Kirchenleute, hat immer zwei Seiten. Er besteht durchaus auch darin, die Fakten nachzuprüfen, bevor man etwas behauptet, sonst hat man sich eine Hintertür offengelassen, um die Unwahrheit zu sagen, ohne zu lügen. Es bleibt dann allerdings die Unwahrheit.
Falls es wirklich zu Unrecht enteignete Kirchengrundstücke gegeben haben sollte (wofür es keine Beweise gibt), so sind dies vermutlich die am teuersten bezahlten Grundstücke in der Geschichte der Menschheit. Und noch eines: Klostereigentum ist nicht Kircheneigentum!